Intravenöse Mikronährstoff- und Wirkstofftherapien bei dokumentierter medizinischer Indikation.
Bei nachgewiesenen Mangelzuständen oder bestimmten Erkrankungen kann die intravenöse Gabe von Mikronährstoffen sinnvoll sein — etwa wenn eine orale Aufnahme nicht ausreicht oder nicht vertragen wird. Voraussetzung ist immer eine dokumentierte medizinische Indikation, in der Regel auf Basis eines Laborbefunds.
Bei Immunschwäche, chronischen Infekten, onkologischer Begleitung oder Mangelzustand. Vor Therapie erfolgt eine Laborkontrolle zum Ausschluss von Risiken.
Bei nachgewiesener Eisenmangelanämie oder Unverträglichkeit oraler Präparate, mit Blutbildkontrolle im Verlauf.
Bei oxidativem Stress und im Rahmen komplementärmedizinischer Konzepte, etwa bei Fatigue.
Bei Magnesiummangel, zur Migräneprophylaxe, bei Muskelkrämpfen oder chronischer Erschöpfung.
Jede Infusion erfolgt nach ärztlicher Indikationsstellung, mit vorheriger Labordiagnostik und Verlaufskontrolle. Das therapeutische Ziel wird in der Patientenakte dokumentiert.
Für nicht in der Gebührenordnung gelistete Infusionen erstellen wir vorab eine transparente, schriftliche Honorarvereinbarung.
Dieses Programm kommt insbesondere bei folgenden Konstellationen in Betracht. Die individuelle Indikation stellt der Arzt im persönlichen Gespräch.
Infusionstherapien sind bei dokumentierter medizinischer Indikation und therapeutischem Ziel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14a UStG). Reine Wohlfühl-Infusionen ohne Krankheitsbezug sind hiervon ausgenommen.
Ob und in welchem Umfang dieses Programm für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.
Termin anfragenDie Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über das jeweilige Leistungsprogramm und ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen richten sich nach der individuellen medizinischen Indikation und werden patientenbezogen dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt als Einzelleistung nach GOÄ.