Ärztlich geführte, evidenzbasierte Raucherentwöhnung — gesetzlich als Heilbehandlung anerkannt und ausdrücklich umsatzsteuerfrei.
Der Rauchstopp ist die wirksamste Einzelmaßnahme zur Senkung des Herz-Kreislauf- und Krebsrisikos. Eine ärztlich begleitete Entwöhnung erhöht die Erfolgsaussichten deutlich — durch die Kombination aus medikamentöser Unterstützung, Verhaltensbegleitung und objektiver Verlaufskontrolle.
Dieses Programm kommt insbesondere bei folgenden Konstellationen in Betracht. Die individuelle Indikation stellt der Arzt im persönlichen Gespräch.
Die ärztlich geführte Raucherentwöhnung ist gesetzlich als Heilbehandlung anerkannt und ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14a UStG).
Ob und in welchem Umfang dieses Programm für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.
Termin anfragenDie Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über das jeweilige Leistungsprogramm und ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen richten sich nach der individuellen medizinischen Indikation und werden patientenbezogen dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt als Einzelleistung nach GOÄ.